Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Sonntag, 14. Mai 2023

Bekanntmachung zur Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MEDION AG

MEDION AG
Essen
- ISIN DE0006605009 / WKN 660500 -

Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG

In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung nach §§ 304, 305 AktG aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MEDION AG und der Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, gibt der Vorstand der MEDION AG gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG nachfolgenden Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 26.08.2019, 20 O 4/12 [AktE], bestätigt durch Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.04.2023, I-26 W 8/20 [AktE], durch den die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Dortmund ohne Zulassung der Rechtsbeschwerde zurückgewiesen wurden, bekannt:

„Beschluss

In der Rechtssache

1. … [Antragsteller]
…..,
63. … [Antragsteller]
Antragsteller,
Prozessbevollmächtigte
[….]

gegen

die Lenovo Germany Holding GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Am Zehnthof 77, 45307 Essen,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Latham & Watkins, Reuterweg 20, 60323 Frankfurt

Dr. Jutta Lommatzsch, Peters Rechtsanwälte, Burggrafenstr. 5, 40545 Düsseldorf, Vertreterin der außenstehenden Aktionäre,

hat die 20. Zivilkammer – VI. Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Dortmund am 26.08.2019 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Klumpe sowie die Handelsrichter Jung und Luther beschlossen:

Die auf Erhöhung der Barabfindung und Ausgleichszahlung gerichteten Anträge werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre werden der Antragsgegnerin auferlegt; im Übrigen tragen die Antragsteller ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Geschäftswert für die gerichtlichen Gebühren und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre wird auf bis zu 200.000,00 € festgesetzt.“

Die Frist für die Andienung der Aktien endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. 

Essen, im Mai 2023

MEDION AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 12. Mai 2023

____________

Anmerkung der Redaktion:

Die Medion-Aktien können damit noch bis zum 12. Juli 2023 angedient werden.

2 Kommentare:

Thomu hat gesagt…

Hallo zusammen, da meine Bank (ING) von nix weiss, stellt sich für mich die Frage: Ist das Andienungsrecht nun nochmal neu entstanden, so dass die Bank noch Meldung der Lagerstelle kriegt oder hat die Bank einen Prozessfehler, da diese Maßnahme schon 12 Jahre in den Depots eigentlich aufgeführt sein muss.

RA Martin Arendts hat gesagt…

Wie oben ausgeführt, können die Medion-Aktien noch bis zum 12. Juli 2023 angedient werden (zwei Monate nach der Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens im Bundesanzeiger am 12. Mai 2023). Die Bank sollte das noch einmal in Ruhe prüfen.