Essen
- ISIN DE0006605009 / WKN 660500 -
Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung nach §§ 304, 305 AktG aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MEDION AG und der Lenovo Germany Holding GmbH, Essen, gibt der Vorstand der MEDION AG gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG nachfolgenden Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 26.08.2019, 20 O 4/12 [AktE], bestätigt durch Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.04.2023, I-26 W 8/20 [AktE], durch den die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Dortmund ohne Zulassung der Rechtsbeschwerde zurückgewiesen wurden, bekannt:
„Beschluss
In der Rechtssache
1. … [Antragsteller]
…..,
63. … [Antragsteller]
Antragsteller,
Prozessbevollmächtigte
[….]
gegen
die Lenovo Germany Holding GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Am Zehnthof 77, 45307 Essen,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Latham & Watkins, Reuterweg 20, 60323 Frankfurt
Dr. Jutta Lommatzsch, Peters Rechtsanwälte, Burggrafenstr. 5, 40545 Düsseldorf, Vertreterin der außenstehenden Aktionäre,
hat die 20. Zivilkammer – VI. Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Dortmund am 26.08.2019 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Klumpe sowie die Handelsrichter Jung und Luther beschlossen:
Die auf Erhöhung der Barabfindung und Ausgleichszahlung gerichteten Anträge werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre werden der Antragsgegnerin auferlegt; im Übrigen tragen die Antragsteller ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Geschäftswert für die gerichtlichen Gebühren und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre wird auf bis zu 200.000,00 € festgesetzt.“
Die Frist für die Andienung der Aktien endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.
Essen, im Mai 2023
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 12. Mai 2023
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Anmerkung der Redaktion:
Die Medion-Aktien können damit noch bis zum 12. Juli 2023 angedient werden.
Hallo zusammen, da meine Bank (ING) von nix weiss, stellt sich für mich die Frage: Ist das Andienungsrecht nun nochmal neu entstanden, so dass die Bank noch Meldung der Lagerstelle kriegt oder hat die Bank einen Prozessfehler, da diese Maßnahme schon 12 Jahre in den Depots eigentlich aufgeführt sein muss.
AntwortenLöschenWie oben ausgeführt, können die Medion-Aktien noch bis zum 12. Juli 2023 angedient werden (zwei Monate nach der Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens im Bundesanzeiger am 12. Mai 2023). Die Bank sollte das noch einmal in Ruhe prüfen.
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