Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die GK Software SE („GK“ oder „Gesellschaft“) hat heute einen Delisting-Vertrag mit der Fujitsu Ltd. (tse:6702) sowie mit deren 100%iger Tochtergesellschaft, der Fujitsu ND Solutions AG („Bieterin“), abgeschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrages soll die Stellung eines Antrags auf Widerruf der Zulassung der GK-Aktien am regulierten Markt (sog. Delisting) erfolgen; zudem sollen wirtschaftlich angemessene Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich und für die Gesellschaft möglich sind, um die Einbeziehung der GK-Aktien in den Handel im Freiverkehr zu beenden.
Gemäß den Bestimmungen des Delisting-Vertrages wird die Bieterin heute die Entscheidung veröffentlichen, den Aktionären der GK ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der GK, die nicht bereits direkt von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 190,00 je GK-Aktie zu unterbreiten. Die Höhe des Delisting-Erwerbsangebots wird somit der Höhe der Gegenleistung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots aufgrund der Angebotsunterlage der Bieterin vom 23. März 2023 entsprechen. Das Übernahmeangebot wurde gemäß Meldung der Bieterin vom 25. April 2023 bislang für insgesamt 1.490.328 GK-Aktien angenommen; dies entspricht einem Anteil von etwa 65,57 % der bestehenden Stimmrechte der GK. Die weitere Annahmefrist zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot läuft noch bis zum 9. Mai 2023, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).
Der Vorstand und der Aufsichtsrat von GK, die beide dem Abschluss des Delisting-Vertrages zugestimmt haben, begrüßen und unterstützen das angekündigte Delisting-Erwerbsangebot von Fujitsu. Vorbehaltlich der sorgfältigen Prüfung der Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot und der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen beabsichtigen der Vorstand und der Aufsichtsrat von GK, in ihrer gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) zu veröffentlichenden gemeinsamen begründeten Stellungnahme den Aktionären des Unternehmens zu empfehlen, das Angebot anzunehmen.
Der weitere Prozess wird im Delisting-Vertrag konkretisiert. Dieser enthält zudem Bestimmungen zur Sicherung der (Re-)Finanzierung der Gesellschaft nach Beendigung der Börsennotierung und damit auch Schutzmaßnahmen zugunsten der GK-Gruppe nach Widerruf der Börsenzulassung.
Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die Aktien der GK nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.
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