Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
Schrobenhausen - Der Vorstand der BAUER Aktiengesellschaft (ISIN DE0005168108) hat heute beschlossen, die geplante Kapitalerhöhung vorerst auszusetzen.
Nach Kenntnis der Gesellschaft ist beim Landgericht München I eine Klage eines Aktionärs gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. November 2022 zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Gewährung des mittelbaren Bezugsrechts im Rahmen der gesetzlichen Frist eingegangen.
Damit kann die Bezugsrechtsfrist für Aktionäre nicht wie geplant am 22. Dezember 2022 beginnen und muss vorerst auf noch unbestimmte Zeit verschoben werden.
Die BAUER AG wird umgehend ein Freigabeverfahren zur Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses bei Gericht einleiten und im Übrigen über den Fortgang der Kapitalerhöhung entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen informieren.
Schrobenhausen - Der Vorstand der BAUER Aktiengesellschaft (ISIN DE0005168108) hat heute beschlossen, die geplante Kapitalerhöhung vorerst auszusetzen.
Nach Kenntnis der Gesellschaft ist beim Landgericht München I eine Klage eines Aktionärs gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. November 2022 zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Gewährung des mittelbaren Bezugsrechts im Rahmen der gesetzlichen Frist eingegangen.
Damit kann die Bezugsrechtsfrist für Aktionäre nicht wie geplant am 22. Dezember 2022 beginnen und muss vorerst auf noch unbestimmte Zeit verschoben werden.
Die BAUER AG wird umgehend ein Freigabeverfahren zur Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses bei Gericht einleiten und im Übrigen über den Fortgang der Kapitalerhöhung entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen informieren.
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