von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Möbel Walther AG hat das Oberlandesgericht Brandenburg mit Beschluss vom 26. August 2022 die Barabfindung auf EUR 20,81 angehoben, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/10/beendigung-des-spruchverfahrens-zum.html
Abwicklungshinweise sind nicht - wie sonst üblich - veröffentlicht worden. Die Nachbesserung in Höhe von EUR 2,24 je Möbel-Walther-Aktie wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären angefordert werden. Auf die Nachbesserung fallen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an (ca. EUR 1,19 je Aktie), die von dem Hauptaktionär, Herrn Kurt Krieger, zu zahlen sind.
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Krieger
77 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners, Herrn Kurt Krieger:
FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, 10719 Berlin (zuvor: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70469 Stuttgart)
Inzwischen erfolgte eine Aufforderung im Bundesanzeiger, die Nachbesserung bei den Verfahrensbevollmächtigten anzufordern:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/01/squeeze-out-bei-der-mobel-walther.html
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