AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft
München
Festlegung der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
ISIN DE0007647000/WKN 764700
Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 1.632,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie festgelegt.
Die Blitz 11-263 SE, München, hat am 14. Dezember 2020 ihr Übertragungsverlangen vom 07.10.2020 bestätigt und konkretisiert sowie der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft auf die Blitz 11-263 SE im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG auf EUR 1.632,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft festgelegt hat.
Der Verschmelzungsvertrag zwischen der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft als übertragender Rechtsträger und der Blitz 11-263 SE als übernehmender Rechtsträger, der zur Durchführung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erforderlich ist, ist am 27.11.2020 notariell beurkundet worden.
Der Übertragungsbeschluss soll auf der ordentlichen Hauptversammlung der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft gefasst werden, die für den 24.02.2021 geplant ist. Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Blitz 11-263 SE bzw. der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft ab.
München, 15. Dezember 2020
AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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