von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die außerordentliche Hauptversammlung der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft vom 24. September 2020 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Nidda Healthcare GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde inzwischen am 6. November 2020 in das Handelsregister der STADA beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 71290) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der STADA auf die Nidda Healthcare GmbH übergegangen.Spruchanträge ausgeschlossener Minderheitsaktionäre (die nach Angaben der Hauptaktionärin 1.371.245 STADA-Aktien hielten) können noch bis zum 8. Februar 2020 gestellt werden. Das Gericht wird nach Ablauf der Antragsfrist alle zulässigen Spruchverfahren verbinden. Im Rahmen der Verbindung soll auch der gemeinsame Vertreter bestellt werden.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 92/20 u.a.
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Nidda Healthcare GmbH
Verfahrensbevollmächtige der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart
(RA Dr. Dirk Wasmann)
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