Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
Köln, 8. Juni 2020. Der Vorstand der Vapiano SE ("Vapiano") hat heute nach entsprechender Beschlussfassung und in Abstimmung mit der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Vapiano, Frau Dr. Ruth Rigol (PLUTA Rechtsanwalts GmbH), bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Vapiano zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) gemäß § 57 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt.
Der Widerruf der Zulassung zum Prime Standard wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Mit dem Widerruf der Zulassung zum Prime Standard erfolgt die Aufnahme des Handels der Vapiano-Aktien im regulierten Markt (General Standard) von Amts wegen.
Durch den Wechsel des Börsensegments werden Zulassungsfolgepflichten der Vapiano wie bestimmte Berichts- und Veröffentlichungsanforderungen entfallen. Dadurch kann Vapiano die Kosten der Börsennotierung reduzieren. Gleichzeitig wird für die Aktionäre der Gesellschaft nach dem Segmentwechsel weiterhin die Möglichkeit zum Handel ihrer Vapiano-Aktien im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse bestehen.
Offenlegende Person: Dr. Ruth Rigol, Insolvenzverwalterin der Vapiano SE.
Köln, 8. Juni 2020. Der Vorstand der Vapiano SE ("Vapiano") hat heute nach entsprechender Beschlussfassung und in Abstimmung mit der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Vapiano, Frau Dr. Ruth Rigol (PLUTA Rechtsanwalts GmbH), bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Vapiano zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) gemäß § 57 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt.
Der Widerruf der Zulassung zum Prime Standard wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Mit dem Widerruf der Zulassung zum Prime Standard erfolgt die Aufnahme des Handels der Vapiano-Aktien im regulierten Markt (General Standard) von Amts wegen.
Durch den Wechsel des Börsensegments werden Zulassungsfolgepflichten der Vapiano wie bestimmte Berichts- und Veröffentlichungsanforderungen entfallen. Dadurch kann Vapiano die Kosten der Börsennotierung reduzieren. Gleichzeitig wird für die Aktionäre der Gesellschaft nach dem Segmentwechsel weiterhin die Möglichkeit zum Handel ihrer Vapiano-Aktien im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse bestehen.
Offenlegende Person: Dr. Ruth Rigol, Insolvenzverwalterin der Vapiano SE.
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