Landgericht Berlin
102 O 31/20 SpruchG
In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Kofler Energies AG hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt:
Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Graf-Adolf-Platz 1, 40213 Düsseldorf.
Pade, Vorsitzender Richter am Landgericht
Quelle: Bundesanzeiger vom 25. Juni 2020
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