Einziger Tagesordnungspunkt der ao. Hauptversammlung ist der vorgeschlagene Squeeze-out-Beschluss:
"Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der IMW Immobilien SE mit Sitz in Berlin (Minderheitsaktionäre) werden gemäß Art. 9 SE-VO i.V.m §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin IMW Holding SE mit Sitz in Berlin zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 20,00 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der IMW Immobilien SE mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro auf die IMW Holding SE mit Sitz in Berlin als Hauptaktionärin der IMW Immobilien SE übertragen."
https://spruchverfahren.blogspot.com/2015/08/imw-immobilien-se-die-gesellschaft.html
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