Die ordentliche Hauptversammlung der AVW Immobilien AG, Hamburg, hatte am 3. Dezember 2019 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den (angeblichen) Hauptaktionär, Frank Albrecht, beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde nunmehr am 21. Januar 2020 in das Handelsregister (Amtsgericht Hamburg) eingetragen und am gleichen Tag bekannt gemacht.
Herr Albrecht erreichte nur durch eine sog. Wertpapierleihe die für einen aktienrechtlichen Squeeze-out erforderliche 95 %-Schwelle. Fragen hierzu wurden auf der Hauptversammlung nicht beantwortet. Unmittelbar nach der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses hat die Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg, Wolfsburg, gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der AVW-Aktien (wieder) gehört (Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 4. Februar 2020).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen