Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Kontron S&T AG, Augsburg, am 13. März 2020 soll ein Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) auf die S&T AG gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf EUR 5,68 je Stückaktie der Kontron S&T AG festgesetzt.
Aus der Hauptversammlungseinladung:
Aus der Hauptversammlungseinladung:
"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Kontron S&T AG mit Sitz in Augsburg werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der S&T AG mit Sitz in Linz/Österreich (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 5,68 je auf den Namen lautende Stückaktie der Kontron S&T AG auf die S&T AG übertragen.“
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Kontron S&T AG mit Sitz in Augsburg werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der S&T AG mit Sitz in Linz/Österreich (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 5,68 je auf den Namen lautende Stückaktie der Kontron S&T AG auf die S&T AG übertragen.“
Die Kontron S&T AG ist durch am 21. August 2017 im Handelsregister eingetragene Verschmelzung der börsennotierten Kontron AG auf die S&T Deutschland Holding AG entstanden, wodurch die Börsennotierung entfiel. Das Spruchverfahren zu der Verschmelzung ist kürzlich beendet worden, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/08/spruchverfahren-zur-verschmelzung-der.html
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