von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out bei der Plaut AG, Wien, wurde die Barabfindung zunächst im Rahmen eines vor dem Gremium zur Überprüfung der Barabfindung protokollierten Teilvergleichs um EUR 1,50 je Aktie (inkl. Zinsen) auf EUR 9,84 angehoben. Kürzlich hatte auch noch der letzte verbliebene Antragsteller der vergleichsweisen Regelung zugestimmt.
Das Handelsgericht Wien hat die Vergleiche nunmehr mit Beschluss vom 27. Januar 2020 gerichtlich genehmigt. Der vereinbarte Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 1,50 ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechtskraft der gerichtlichen Genehmigung zu zahlen.
FN 124131 x
HG Wien, Az. 73 Fr 10791/18
Gremium, Az. Gr 4/19
J. Jaeckel u.a. ./. msg systems AG
12 Antragsteller
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out bei der Plaut AG, Wien, wurde die Barabfindung zunächst im Rahmen eines vor dem Gremium zur Überprüfung der Barabfindung protokollierten Teilvergleichs um EUR 1,50 je Aktie (inkl. Zinsen) auf EUR 9,84 angehoben. Kürzlich hatte auch noch der letzte verbliebene Antragsteller der vergleichsweisen Regelung zugestimmt.
Das Handelsgericht Wien hat die Vergleiche nunmehr mit Beschluss vom 27. Januar 2020 gerichtlich genehmigt. Der vereinbarte Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 1,50 ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechtskraft der gerichtlichen Genehmigung zu zahlen.
FN 124131 x
HG Wien, Az. 73 Fr 10791/18
Gremium, Az. Gr 4/19
J. Jaeckel u.a. ./. msg systems AG
12 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, msg systems AG:
BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
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