von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Piper + Jet Maintenance AG hat das Landgericht Frankfurt am Main mit nunmehr zugestelltem Beschluss vom 19. September 2018 den Barabfindungsbetrag von EUR 3,20 auf EUR 5,15 angehoben (+ 60,94 %).
Der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Dipl.-Kfm. Volker Hülsmeier, war sogar auf einen Wert von EUR 5,41 je Piper+Jet-Aktie gekommen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.de/2018/01/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der.html. Dieser Wert wurde vom Landgericht allerdings durch Ansatz einer höheren Marktrisikoprämie (5,50 % statt der vom Sachverständigen angesetzten 5 %) etwas reduziert.
Gegen den Beschluss können die Antragsgegnerin und die Antragsteller Beschwerde einlegen, über die das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet.
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19. September 2018, Az. 3-05 O 31/16
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Piper Deutschland AG
45 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Kay-Michael Schanz, 60325 Frankfurt am Main
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Piper Deutschland AG:
KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 04107 Leipzig
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Piper + Jet Maintenance AG hat das Landgericht Frankfurt am Main mit nunmehr zugestelltem Beschluss vom 19. September 2018 den Barabfindungsbetrag von EUR 3,20 auf EUR 5,15 angehoben (+ 60,94 %).
Der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Dipl.-Kfm. Volker Hülsmeier, war sogar auf einen Wert von EUR 5,41 je Piper+Jet-Aktie gekommen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.de/2018/01/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der.html. Dieser Wert wurde vom Landgericht allerdings durch Ansatz einer höheren Marktrisikoprämie (5,50 % statt der vom Sachverständigen angesetzten 5 %) etwas reduziert.
Gegen den Beschluss können die Antragsgegnerin und die Antragsteller Beschwerde einlegen, über die das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet.
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19. September 2018, Az. 3-05 O 31/16
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Piper Deutschland AG
45 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Kay-Michael Schanz, 60325 Frankfurt am Main
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Piper Deutschland AG:
KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 04107 Leipzig
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