Hamburg, den 27. August 2014: Die HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Heidelberg hat den Vorstand der nextevolution Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Hamburg (WKN: A0JC0A; ISIN:DE 000A0JC0A2) am 19. August 2014 das förmliche Verlangen gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der nextevolution Aktiengesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen möge (sog. "aktienrechtlicher Squeeze Out").
Die HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG ist mit mehr als 95 % am Grundkapital der nextevolution Aktiengesellschaft beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der nextevolution Aktiengesellschaft gefasst werden. Diese wird vermutlich im Dezember 2014 stattfinden.
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