VION N.V. 
Boxtel, Niederlande 
Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG und
  Abwicklungsbekanntmachung 
über die Nachzahlung an die ehemaligen
  Minderheitsaktionäre der (ehemaligen) 
A. Moksel AG, Buchloe, ISIN DE0006622301 und ISIN DE0001262525 
Die
  ordentliche Hauptversammlung der A. Moksel AG vom 1. Juli 2011 hat die
  Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die
  VION N.V., gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen
  Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 9. August 2011
  in das Handelsregister der A. Moksel AG beim Amtsgericht Kempten unter HRB
  999 eingetragen.  
Die Minderheitsaktionäre
  erhielten auf Ihre Aktienbestände in A. Moksel AG Aktien vom 15. August 2011
  abends mit Valuta 16. August 2011 einen Betrag in Höhe von insgesamt Euro
  7,34 je Inhaber-Stückaktie.  
Im
  Spruchverfahren anlässlich der Übertragung der Aktien der
  Minderheitsaktionäre der A. Moksel AG auf die VION N.V. gegen Gewährung einer
  angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG gibt die VION N.V. hiermit
  gemäß § 14 SpruchG die – aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts
  München vom 18. Juni 2014 im Beschwerdeverfahren – rechtskräftige
  Entscheidung des Landgerichts München I vom 28. Juni 2013 (Az.: 5 HK O
  18685/11) bekannt:  
„In dem
  Spruchverfahren 
1. – 81.  Antragsteller  
gegen 
VION N.V., (…) 
-
  Antragsgegnerin -  
Verfahrensbevollmächtigte:  
Rechtsanwälte Linklaters LLP, Königsallee 49-51, 40212 Düsseldorf 
Gemeinsamer
  Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten
  ehemaligen Aktionäre (§ 6 SpruchG):  
Rechtsanwalt Dr.
  Heiss Franz, (…) 
wegen
  Barabfindung 
erlässt das
  Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen durch Vorsitzenden Richter
  am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichter Dr. Böck und Handelsrichter Freitag
  nach mündlicher Verhandlung vom 13.12.2012 am 28.6.2013 folgenden  
Beschluss: 
 
Die
  wertpapiertechnische Abwicklung (Zahlstellenfunktion) der Nachzahlung an die
  ehemaligen Minderheitsaktionäre ist bei der DZ BANK AG, Deutsche
  Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, 60265
  Frankfurt am Main, zentralisiert.  
Die
  Minderheitsaktionäre, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren
  ließen und mit diesem Kreditinstitut unverändert eine Geschäftsbeziehung
  (u.a. Depot-Nr./Kto-Nr.) unterhalten, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme
  des Nachzahlungsbetrages nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der
  Nachzahlung an die ehemaligen Minderheitsaktionäre erfolgt auf die Bestände
  vom 15. August 2011 abends am 1. September 2014.  
Diejenigen
  ehemaligen Minderheitsaktionäre, welche im Rahmen der Nachzahlung nicht
  automatisch den Nachzahlungsbetrag erhalten, werden gebeten sich mit ihrer
  damaligen Depotbank in Verbindung zu setzen und sich die Nichtteilnahme am
  Nachzahlungslauf bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung senden diese
  ehemaligen Minderheitsaktionäre bitte in Verbindung mit einer aktuellen
  Kontoverbindung (Kontoinhaber, IBAN, BIC (Konto Nummer, kontoführende Bank,
  Bankleitzahl)) an die VION N.V., Boseind 15a, NL-5281 RM Boxtel, Niederlande.
  Der Nachzahlungsbetrag wird nach Prüfung durch die VION N.V. umgehend
  überwiesen.  
Die
  Entgegennahme der Nachzahlung ist für die ausgeschiedenen
  Minderheitsaktionäre der A. Moksel AG kosten-, provisions- und spesenfrei.  
Boxtel, im August 2014 
VION N.V. 
Die Geschäftsführung 
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Quelle: Bundesanzeiger vom 27. August 2014
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