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Montag, 2. Februar 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG: LG Kiel erhöht Barabfindung von 0,04 auf auf EUR 0,31

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit 2016 laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KENA Verwaltungs AG hat das LG Kiel mit Beschluss vom 7. Januar 2026 die ursprünglich angebotene Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 0,04 auf EUR 0,31 erhöht. 

Offen bleibt allerdings, ob von dem Antragsgegner, der inzwischen Insolvenz angemeldet hat, noch etwas zu holen ist.

Nach Auffassung des Landgerichts ist der Unternehmenswert der KENA Verwaltungs AG nach der Substanzwertmethode zu bestimmen. Dieser belief sich zum maßgeblichen Stichtag auf € 2.257.031,-. Das Gericht bewertet die Börsennotierung der Gesellschaft mit EUR 300.000,-. Auch stand der KENA Verwaltungs AG zum Stichtag 22. März 2016 ein Differenzhaftungsanspruch gegen die Inferenten der Sachkapitalerhöhung aus dem Jahr 2008, mithin gegen die Hanseatische Beteiligungsgesellschaft mbH, die Helmag GmbH und die AHK Consulting GmbH, zu. Die von den Inferenten im Zuge der Kapitalerhöhung um € 7.000.000,- in die Gesellschaft eingebrachte Sacheinlage in Gestalt der Geschäftsanteile an der wellyou Betriebsstätten GmbH war nicht werthaltig. Nach Ansicht des Gerichts ist von einer Werthaltigkeit des Differenzhaftungsanspruchs in Höhe von € 1.983.000,- auszugehen.
 
LG Kiel, Beschluss vom 7. Januar 2026, Az. 15 HKO 47/21 SpruchG (zuvor: 16 HKO 44/16 SpruchG)
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Rechtsanwalt Dr. Martin Maletzky als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn Harry Witt
13 Antragsteller
Früherer Verfahrensbevollmächtigter des Antragsgegners: Rechtsanwalt Michael Puhl, 10785 Berlin

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