"Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 15.12.2024 mit der Vonovia SE mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 16879), dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 23.01.2025 zugestimmt hat. Die Hauptversammlung der Vonovia SE hat dem Unternehmensvertrag durch Beschluss vom 24.01.2025 zugestimmt."
Die Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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