Vonovia SE
Bochum
ISIN: DE000A1ML7J1 / WKN: A1ML7J
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass drei Aktionäre unserer Gesellschaft jeweils Anfechtungsklage, hilfsweise Nichtigkeitsklage und äußerst hilfsweise Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit gegen den folgenden Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Vonovia SE vom 24. Januar 2025 erhoben haben: Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE, über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025 und die entsprechende Änderung der Satzung durch Einfügung eines § 6a.
Die Klagen sind rechtshängig beim Landgericht Dortmund - 20. Kammer für Handelssachen - unter dem Aktenzeichen 20 O 3/25. Bisher ist ein Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht bestimmt worden.
Bochum, im April 2025
Vonovia SE
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 17. April 2025
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