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Montag, 9. Dezember 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KUKA Aktiengesellschaft: Beschwerden sollen bis 31. Januar 2025 begründet werden

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre des führenden Robotikunternehmens KUKA Aktiengesellschaft hatte das LG München I mit Beschluss vom 25. November 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt (über die das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden wird).  

Das Landgericht hat den Beschwerdeführern mit Verfügung vom 9. Dezember 2024 mitgeteilt, dass es einer Begründung der Beschwerden bis zum 31. Januar 2025 entgegensehe.

LG München I, Beschluss vom 25. November 2024, Az. 5 HK O 13305/22 e
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Guangdong Midea Electric Co., Ltd.
104 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40231 Düsseldorf

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