von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre des führenden Robotikunternehmens KUKA Aktiengesellschaft hatte das LG München I mit Beschluss vom 25. November 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt (über die das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden wird).
Das Landgericht hat den Beschwerdeführern mit Verfügung vom 9. Dezember 2024 mitgeteilt, dass es einer Begründung der Beschwerden bis zum 31. Januar 2025 entgegensehe.
LG München I, Beschluss vom 25. November 2024, Az. 5 HK O 13305/22 eCoriolix Capital GmbH u.a. ./. Guangdong Midea Electric Co., Ltd.
104 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40231 Düsseldorf
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