von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation AG hatte das Landgericht Frankfurt am Main nach Scheitern eines Vergleichsvorschlags Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal, zum Sachverständigen bestellt. In seinem nunmehr vorgelegten Gutachten vom 8. Mai 2020 kommt der Sachverständige auf einen Wert von EUR 10,23 je ADC-Aktie. Die Antragsgegnerin hatte die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre von ursprünglich vorgeschlagenen EUR 9,36 kurz vor der Hauptversammlung auf EUR 9,72 je Aktie erhöht. Im Verhältnis zu diesem erhöhten Betrag ergibt sich eine Anhebung um 5,25 %.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 77/15
Wiederhold u.a. ./. Atlas Mara Beteiligungs AG (nunmehr: Atlas Mara Beteiligungs GmbH)
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation AG hatte das Landgericht Frankfurt am Main nach Scheitern eines Vergleichsvorschlags Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal, zum Sachverständigen bestellt. In seinem nunmehr vorgelegten Gutachten vom 8. Mai 2020 kommt der Sachverständige auf einen Wert von EUR 10,23 je ADC-Aktie. Die Antragsgegnerin hatte die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre von ursprünglich vorgeschlagenen EUR 9,36 kurz vor der Hauptversammlung auf EUR 9,72 je Aktie erhöht. Im Verhältnis zu diesem erhöhten Betrag ergibt sich eine Anhebung um 5,25 %.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 77/15
Wiederhold u.a. ./. Atlas Mara Beteiligungs AG (nunmehr: Atlas Mara Beteiligungs GmbH)
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
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