In der Hauptversammlung der zetVisions AG am 19. Juli 2019 wurde unter TOP 7 ein Squeeze-out beschlossen:
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der zetVisions AG (Minderheitsaktionäre) auf die Euripides GmbH mit Sitz in Wiesenstraße 2, 69190 Walldorf („Hauptaktionär“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 1,48 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der zetVisions AG gemäß §§ 327a ff. AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen der Euripides GmbH, Walldorf, vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der zetVisions AG, Heidelberg, werden gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der Euripides GmbH mit Geschäftsanschrift Wiesenstraße 2, 69190 Walldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 723681, zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 1,48 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der zetVisions AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“
_____________
Auftragsgutachter: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart
sachverständiger Prüfer: Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der zetVisions AG (Minderheitsaktionäre) auf die Euripides GmbH mit Sitz in Wiesenstraße 2, 69190 Walldorf („Hauptaktionär“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 1,48 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der zetVisions AG gemäß §§ 327a ff. AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen der Euripides GmbH, Walldorf, vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der zetVisions AG, Heidelberg, werden gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der Euripides GmbH mit Geschäftsanschrift Wiesenstraße 2, 69190 Walldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 723681, zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 1,48 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der zetVisions AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“
_____________
Auftragsgutachter: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart
sachverständiger Prüfer: Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen