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Dienstag, 23. Juli 2019

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der PTV Planung Transport Verkehr AG

Porsche Zweite Beteiligung GmbH
Stuttgart

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der PTV Planung Transport Verkehr AG, Karlsruhe

Die außerordentliche Hauptversammlung der PTV Planung Transport Verkehr AG vom 3. April 2019 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Porsche Zweite Beteiligung GmbH, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 17. Juli 2019 in das Handelsregister der PTV Planung Transport Verkehr AG beim Amtsgericht Mannheim (HRB 109262) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der PTV Planung Transport Verkehr AG auf die Porsche Zweite Beteiligung GmbH übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Porsche Zweite Beteiligung GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 32,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der PTV Planung Transport Verkehr AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Mannheim ausgewählten und zum sachverständigen Prüfer bestellten Herrn Wirtschaftsprüfer Steuerberater Eckhard Späth, PricewaterhouseCoopers GmbH, München, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der PTV Planung Transport Verkehr AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der PTV Planung Transport Verkehr AG gewährt werden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

Landesbank Baden-Württemberg

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (und der etwaigen gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an der bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunde durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.

Die wertpapiertechnische Umsetzung des Übertragungsbeschlusses erfolgt für die ehemaligen Aktionäre der PTV Planung Transport Verkehr AG kosten- und spesenfrei.

Stuttgart-Zuffenhausen, im Juli 2019

Porsche Zweite Beteiligung GmbH
Die Geschäftsführung


Quelle: Bundesanzeiger vom 22. Juli 2019

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