von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der 1st RED AG, Hamburg, haben mehrere betroffene ehemalige Aktionäre beim zuständigen LG Hamburg die gerichtliche Überprüfung der angebotene Barabfindung beantragt. Was bislang allerdings fehlt - jetzt schon drei Monate nach der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 13. August 2018 - ist die Zahlung des Barabfindungsbetrags. Erfolgt nicht bald eine Zahlung, müssten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre die im Zusammenhang mit dem Squeeze-out ausgereichte Gewährleistung der Bethmann Bank AG in Anspruch nehmen (was bislang in Deutschland noch nicht vorgekommen ist - üblich ist eine Zahlung wenige Tage bzw. allenfalls Wochen nach der Bekanntmachung). Nicht abgesichert sind nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung von der Bankgarantie Nachbesserungsansprüche, die ggf. in dem laufenden Spruchverfahren zugesprochen werden.
Ad hoc-Meldung zur Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/08/1st-red-ag-eintragung.html
Zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der 1st RED AG, Hamburg, haben mehrere betroffene ehemalige Aktionäre beim zuständigen LG Hamburg die gerichtliche Überprüfung der angebotene Barabfindung beantragt. Was bislang allerdings fehlt - jetzt schon drei Monate nach der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 13. August 2018 - ist die Zahlung des Barabfindungsbetrags. Erfolgt nicht bald eine Zahlung, müssten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre die im Zusammenhang mit dem Squeeze-out ausgereichte Gewährleistung der Bethmann Bank AG in Anspruch nehmen (was bislang in Deutschland noch nicht vorgekommen ist - üblich ist eine Zahlung wenige Tage bzw. allenfalls Wochen nach der Bekanntmachung). Nicht abgesichert sind nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung von der Bankgarantie Nachbesserungsansprüche, die ggf. in dem laufenden Spruchverfahren zugesprochen werden.
Ad hoc-Meldung zur Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/08/1st-red-ag-eintragung.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen