CIBER Holding GmbH
Heidelberg
Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG
| "Landgericht Mannheim | |
| 3. Kammer für Handelssachen | |
| 23 AktE 21/06                                                              verkündet am 17. Mai 2013 In Sachen  | 
1. - 53. Antragsteller
Beteiligte:gegen
- Antragsgegnerin -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller mbB, (...), Düsseldorf
Rechtsanwalt Philipp
Vertreter der außenstehenden Aktionäre,
(...), Mannheim
- Beteiligter -
wegen gerichtlicher Bestimmung einer angemessen Abfindung gemäß §§ 327 ff., 306 AktG
| 1. | 
Der angemessene Abfindungsbetrag gem. §§ 327a ff. AktG aufgrund                              des in der Haupt¬versammlung                              vom 15. Juli 2005 der Novasoft AG, Heidelberg, beschlossenen Ausschlusses der Minderheitsaktionäre                              gegen Barabfindung wird auf EUR 4,45 je Inhaberaktie festgesetzt.                                
Dieser Betrag ist ab dem 7.11.2006 mit jährlich 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen                              Basiszinssatz und ab dem 1.9.2009 mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen                              Basiszinssatz zu verzinsen.                               
Im Übrigen werden die weitergehenden Anträge zurückgewiesen. 
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| 2. | 
Die Antragsgegnerin trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens                              einschließlich der                              Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre und die außergerichtlichen Kosten                              der Antragsteller, mit Ausnahme der Antragsteller Ziff. 22. (Ulpian GmbH), 39. (Axel                              Sartingen), 44. (Steffi Jochim, 51. (Andreas Felleisen), 52. (Joachim Schmitt).                                
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| 3. | 
Der Gegenstandswert wird auf EUR 525.376,88 festgesetzt. 
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Heidelberg, im Oktober 2015
CIBER                              Holding GmbH
Die                              Geschäftsführung
Quelle: Bundesanzeiger vom 8. Oktober 2015
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