Mittwoch, 9. Dezember 2015

Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Novasoft AG

CIBER Holding GmbH

Heidelberg


Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG


Im Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Novasoft AG, Heidelberg, auf die CIBER Holding GmbH im Jahr 2005 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (12a W 4/15) mit Beschluss vom 23. Juli 2015 auf die Beschwerden von Antragstellern den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 17. Mai 2013 (23 AktE 21/06) dahingehend ergänzt, dass der zuerkannte Abfindungsbetrag ab 01.09.2009 mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen ist. Die weiteren Beschwerden von Antragstellern hat das Oberlandesgericht Karlsruhe zurückgewiesen. Der Beschluss des Landgerichts Mannheim ist damit rechtskräftig und wird hiermit – mit der Ergänzung durch das Oberlandesgericht Karlsruhe – gemäß § 14 SpruchG bekannt gemacht:

"Landgericht Mannheim
3. Kammer für Handelssachen
23 AktE 21/06

verkündet am 17. Mai 2013

In Sachen

1. - 53. Antragsteller


Beteiligte:
gegen


CIBER Holding GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, (...), Heidelberg
- Antragsgegnerin -

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller mbB, (...), Düsseldorf

Rechtsanwalt Philipp
Vertreter der außenstehenden Aktionäre,
(...), Mannheim
- Beteiligter -

wegen gerichtlicher Bestimmung einer angemessen Abfindung gemäß §§ 327 ff., 306 AktG

1.
Der angemessene Abfindungsbetrag gem. §§ 327a ff. AktG aufgrund des in der Haupt¬versammlung vom 15. Juli 2005 der Novasoft AG, Heidelberg, beschlossenen Ausschlusses der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung wird auf EUR 4,45 je Inhaberaktie festgesetzt.
Dieser Betrag ist ab dem 7.11.2006 mit jährlich 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und ab dem 1.9.2009 mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Im Übrigen werden die weitergehenden Anträge zurückgewiesen.

2.
Die Antragsgegnerin trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller, mit Ausnahme der Antragsteller Ziff. 22. (Ulpian GmbH), 39. (Axel Sartingen), 44. (Steffi Jochim, 51. (Andreas Felleisen), 52. (Joachim Schmitt).

3.
Der Gegenstandswert wird auf EUR 525.376,88 festgesetzt.

Heidelberg, im Oktober 2015
CIBER Holding GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 8. Oktober 2015

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