Die Zurmont Madison Deutschland GmbH, München, Deutschland hat uns gemäß § 27a 
Abs. 1 WpHG am 13.01.2014 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung 
der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 11.12.2013 über Folgendes 
informiert: 
'1. Der Erwerb der Stimmrechte der Röder Zeltsysteme und Service AG durch die 
Zurmont Madison Deutschland GmbH diente der Umsetzung einer Anlagestrategie. Aus 
strategischer Sicht ist die Durchführung eines aktienrechtlichen Squeeze-Outs 
gemäß § 327 ff. AktG zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Röder 
Zeltsysteme und Service AG geplant, wie bereits mit dem am 11. Dezember 2013 
übersandten Begehren mitgeteilt wurde. 
2. Sofern der mit Begehren der Zurmont Madison Deutschland GmbH vom 11. 
Dezember 2013 gerichtet an den Vorstand der Röder Zeltsysteme und Service AG 
angekündigte aktienrechtliche Squeeze-Out von der Hauptversammlung der Röder 
Zeltsysteme und Service AG beschlossen wird, wird die Zurmont Madison 
Deutschland GmbH nach Vollzug des Squeeze-Outs sämtliche Stimmrechte an der 
Röder Zeltsysteme und Service AG halten. 
3. Die Zurmont Madison Deutschland GmbH strebt nicht an, auf die Besetzung 
von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der Röder Zeltsysteme und 
Service AG Einfluss zu nehmen. 
4. Die Zurmont Madison Deutschland GmbH zielt auf keine wesentliche Änderung 
der Kapitalstruktur der Röder Zeltsysteme und Service AG ab, insbesondere im 
Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die 
Dividendenpolitik. 
5. Die Zurmont Madison Deutschland GmbH hat ausschließlich Eigenmittel zur 
Finanzierung des Erwerbs der Aktien verwendet. Die Aktien wurden über den 
Abschluss von verschiedenen Wertpapierdarlehensverträgen erlangt.'
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