Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Die Fedor Holding GmbH, Zossen, hat dem Vorstand der F.
Reichelt Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") heute mitgeteilt, dass sie die
Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an der
Gesellschaft auf die Fedor Holding GmbH als Hauptaktionärin auf EUR 386,17 je
Stammaktie und EUR 428,52 je Vorzugsaktie festgelegt hat. Sie bestätigt und
konkretisiert damit ihr mit Schreiben vom 8. Oktober 2012 übermitteltes
Verlangen gemäß § 327a AktG auf Herbeiführung einer entsprechenden
Beschlussfassung der Hauptversammlung.
Der Übertragungsbeschluss soll in einer
außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gefasst werden, die für den
28. Dezember 2012 geplant ist.
Hamburg, im November 2012
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Vorstand F. Reichelt AG
Tel.: 040
66988411
reichelt-hamburg@t-online.de
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