Pressemitteilung von Linklaters
Düsseldorf, 30. November 2011. Linklaters hat den indischen Windkraftkonzern Suzlon bei der vollständigen Übernahme der REpower Systems SE im Wege eines aktienrechtlichen Squeeze-out beraten. Die Hauptversammlung der REpower Systems SE hat die Übertragung der Anteile der Minderheitsaktionäre auf eine niederländische Tochtergesellschaft des Suzlon-Konzerns beschlossen. Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre erhalten eine Barabfindung in Höhe von 142,77 Euro je REpower-Aktie.
Mit mehr als 13.000 Mitarbeitern ist die Suzlon Energy Ltd. einer der weltweit führenden Windenergieanlagen-Anbieter mit Hauptsitz im indischen Pune. REpower Systems SE mit Sitz in Hamburg ist ein international agierendes Maschinenbauunternehmen und ein führender Systemanbieter von Windenergieanlagen im On- und Offshore-Bereich mit weltweit fast 2.500 Mitarbeitern und einem Umsatz von rund 1,2 Milliarden Euro.
Seit dem Bieterkampf um REpower zu Beginn des Jahres 2007 berät Linklaters Suzlon laufend gesellschaftsrechtlich sowie bei M&A-Transaktionen und zu Finanzierungsfragen. Linklaters hatte die Hauptaktionärin bereits im Vorfeld des Squeeze-out umfassend bei Maßnahmen zur Erreichung der erforderlichen 95%igen Kapitalmehrheit, der weiteren Vorbereitung und Durchführung des Squeeze-out sowie der Hauptversammlung von REpower begleitet. Der Übertragungsbeschluss konnte bereits drei Tage nach Ablauf der Anfechtungsfrist in das Handelsregister eingetragen werden.
Das Linklaters-Team beriet unter Führung von Dr. Klaus Marinus Hoenig, Hans-Ulrich Wilsing und Dr. Kay-Uwe Neumann (alle Gesellschaftsrecht/M&A, Düsseldorf). Weitere Teammitglieder sind Sebastian Goslar, Daniel Dehghanian, Sebastian Klingen, Klaus von der Linden (alle Gesellschaftsrecht/M&A, Düsseldorf), Dr. Jörg Fried und Sebastian Dey (Kapitalmarktrecht, Berlin).
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Gerrit Sadowski unter (+49) 30 2 14 96 621 oder unter gerrit.sadowski@linklaters.com.
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