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Mittwoch, 8. Juli 2026

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sport1 Medien AG verzögert sich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG) hatte das LG München I die Spruchanträge mit Beschluss vom 15. Juni 2023 zurückgewiesen. Den von mehreren Antragstellern dagegen eingelegten Beschwerden hat das Landgericht mit Beschluss vom 19. Oktober 2023 nicht abgeholfen.

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat auf eine Sachstandsanfrage nunmehr mitgeteilt, dass "aufgrund einer Vielzahl anderer, eilbedürftiger und teilweise sehr umfangreicher Verfahren eine Erledigung des hiesigen Verfahrens bislang noch nicht erfolgen konnte. Der Senat wird sich um eine zeitnahe Bearbeitung bemühen, bittet aber bis dahin noch um Geduld."

BayObLG, Az. 102 W 229/23
LG München I, Beschluss vom 15. Juni 2023, Az. 5 HK O 2103/22
Rolle, T. u.a. ./. Highlight Communications AG
69 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch, 70173 Stuttgart

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