Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Frankfurt am Main, 20. März 2026 – Nach einem Austausch zwischen der
ZhongDe Waste Technology AG, Frankfurt am Main, („Gesellschaft“) und der
Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse teilte die Frankfurter
Wertpapierbörse der Gesellschaft mit, dass sie den Widerruf der
Zulassung der Inhaberaktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten
Markt (General Standard) gemäß § 39 Abs. 1 BörsG in Verbindung mit § 47
BörsO bis auf Weiteres aussetzen wird. Daher bleibt die Zulassung der
Inhaberaktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse bis auf Weiteres bestehen.
Infolgedessen wird die Gesellschaft prüfen, ob sie gegen die
ursprüngliche Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse, die
Zulassung zu widerrufen, Rechtsmittel einlegen wird.
Die Gesellschaft wird der Frankfurter Wertpapierbörse einen
verbindlichen Zeitplan zur kurzfristigen Erfüllung sämtlicher aus der
Zulassung resultierender Finanzberichterstattungspflichten vorlegen,
insbesondere zur Veröffentlichung der ausstehenden Finanzberichte. Die
Gesellschaft wird weiterhin uneingeschränkt mit den Abschlussprüfern
zusammenarbeiten.
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