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Mittwoch, 19. November 2025

Squeeze-out BUWOG

Aus IVA-News Nr. 11 November 2025

In dem seit 2018 dauernden Verfahren des Gesellschafterausschlusses der BUWOG erging im August 2025 ein Beschluss durch das Handelsgericht Wien. Das Gericht stellte fest, dass die von der Antragsgegnerin angebotene Barabfindung von EUR 29,05 je Stück Aktie nicht angemessen ist. Die Barabfindung wird EUR 36,30 je Aktie zuzüglich Zinsen zwischen zwei und vier Prozent festgesetzt. Dieser Beschluss ist nicht rechtskräftig, das Rekursverfahren ist anhängig.

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