Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Wien, 5. September 2024. Ein russisches Gericht hat heute eine einstweilige Verfügung erlassen, durch die alle Aktien der russischen AO Raiffeisenbank mit sofortiger Wirkung einer Verfügungsbeschränkung unterliegen. Die Raiffeisen Bank International AG („RBI“) ist 100%ige Eigentümerin der AO Raiffeisenbank.
Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit dem kürzlich von Rasperia Trading Limited in Russland eingeleiteten Gerichtsverfahren gegen die STRABAG SE, ihre österreichischen Kernaktionäre und die AO Raiffeisenbank. Die AO Raiffeisenbank wird in der Klage als mit den anderen Beklagten in Verbindung stehend erwähnt, obwohl ihr kein Fehlverhalten vorgeworfen wird. Die RBI ist nicht Partei in diesem Verfahren.
Aufgrund der heutigen Entscheidung kann die RBI ihre Anteile an der AO Raiffeisenbank nicht übertragen. Das erschwert den Verkaufsprozess, in dem die RBI eine Mehrheitsbeteiligung an der AO Raiffeisenbank veräußern will, und wird unweigerlich zu weiteren Verzögerungen führen. Die RBI wird mit allen rechtlichen Mitteln versuchen, die heutige Gerichtsentscheidung rückgängig zu machen.
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