Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) gibt bekannt, dass die Novartis BidCo Germany AG dem Vorstand der MorphoSys AG ihre Absicht mitgeteilt hat, die MorphoSys AG als übertragenden Rechtsträger auf die Novartis BidCo Germany AG zu verschmelzen. Die Novartis BidCo Germany AG hat vorgeschlagen, mit dem MorphoSys AG Vorstand Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen.
Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der MorphoSys AG auf die Novartis BidCo Germany AG hat die Novartis BidCo Germany AG heute des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der MorphoSys AG Minderheitsaktionäre auf die Novartis BidCo Germany AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) einzuleiten und sicherzustellen, dass der erforderliche Beschluss zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf der voraussichtlich im August 2024 stattfindenden Hauptversammlung der MorphoSys AG gefasst wird.
Die Novartis BidCo Germany AG hat bestätigt, dass sie derzeit rund 91,04 % des gesamten Aktienkapitals der MorphoSys AG hält. Damit ist die Novartis BidCo Germany AG die Hauptaktionärin der MorphoSys AG im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die Novartis BidCo Germany AG als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der MorphoSys AG für die Übertragung ihrer Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen