Ad-hoc Mitteilung
Asslar, 6. November 2022. Die Pfeiffer Vacuum Technology AG ("Pfeiffer Vacuum") hat heute ein Schreiben ihrer Großaktionärin, der Pangea GmbH mit Sitz in Maulburg, erhalten, mit dem diese mitteilt, unbedingt einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (§ 291 Abs. 1 AktG) mit der Pfeiffer Vacuum als beherrschter Gesellschaft und der Pangea GmbH als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abschließen und deshalb kurzfristig in Verhandlungen dazu eintreten zu wollen. Hintergrund hierfür ist, laut der Pangea GmbH, dass diese die Koordination zwischen den beiden Unternehmensgruppen und insbesondere die Entscheidungsabläufe hierfür vereinfachen will, da dies dem Verständnis der Busch-Gruppe als Familienunternehmen besser entspräche. Die zur Busch-Gruppe gehörende Pangea GmbH hält derzeit, nach deren Angaben, rund 63,66 % der Aktien der Pfeiffer Vacuum, womit die Pangea GmbH in den letzten Jahren alleine beständig eine Mehrheit von über 75 % der auf den jeweiligen Hauptversammlungen der Pfeiffer Vacuum gültig abgegebenen Stimmen gehabt hätte.
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