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Donnerstag, 3. Februar 2022

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der EASY SOFTWARE AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Düsseldorf hat die Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der EASY SOFTWARE AG als beherrschter Gesellschaft mit Beschluss vom 2. November 2021 zu dem führenden Aktenzeichen 33 O 19/21 (AktE) verbunden. Gleichzeitig wurde Herr Rechtsanwalt Toni Riedel zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

Die Spruchanträge und die Antragserwiderung sollen den Beteiligten elektronisch über das Akteneinsichtsportal der Justiz zur Verfügung gestellt werden. 
 
LG Düsseldorf, Az. 33 O 19/21 (AktE)
Jaeckel u.a. ./. deltus 36. AG
59 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Toni Riedel, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwältw White & Chase LLP, 60323 Frankfurt am Main

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