PRESSEMITTEILUNG
Pratteln, 25. Oktober 2021
Die Highlight Communications AG, Pratteln, Schweiz, hat heute gegenüber dem Vorstand der Sport1 Medien AG, Ismaning, Deutschland, ihr förmliches Verlangen vom 29. Juni 2021 bestätigt und konkretisiert. Die Highlight Communications AG hat die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Sport1 Medien AG auf EUR 2.30 je auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktie der Sport1 Medien AG festgelegt.
Der Barabfindung liegt eine gutachterliche Stellungnahme der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, Deutschland, über die Ermittlung des Unternehmenswerts der Sport1 Medien AG zugrunde; sie basiert auf dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Sport1 Medien AG vor dem 29. Juni 2021.
Die über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre beschlussfassende Hauptversammlung der Sport1 Medien AG wird voraussichtlich am 14. Dezember 2021 stattfinden.
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