Die ISRA VISION AG hat am 23. März 2021 an die ISRA VISION PARSYTEC AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG das Verlangen übermittelt, dass in der Hauptversammlung der ISRA VISION PARSYTEC AG Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die ISRA VISION AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out) gefasst wird.
Die ISRA VISION AG verfügt unmittelbar über eine Beteiligung in Höhe von ca. 96,07 % an der ISRA VISION PARSYTEC AG. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Die ISRA VISION AG hat angekündigt, die Höhe der angemessenen Barabfindung mit einem weiteren Schreiben (Konkretisiertes Verlangen) mitzuteilen, sobald diese festgelegt worden ist.
Aachen, 23. März 2021
ISRA VISION PARSYTEC AG
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