Zur Berechnungsweise:
"Laut IDW S1 ist der Basiszins für eine Unternehmensbewertung durch Verwendung der Zinsstrukturkurve nach Nelson Siegel Svensson zu bestimmen. Die Verwendung der Funktion nach Nelson Siegel Svensson erfordert die Verwendung der Berechnungsparameter Beta und Tau. Diese Parameter werden von der Deutschen Bundesbank börsentäglich zur Verfügung gestellt und aus den Kapitalmarktdaten hypothetischer Nullkuponanleihen abgeleitet. Im Ergebnis repräsentiert die Schätzfunktion der Zinsstrukturkurve einen Zinsverlauf für die Laufzeitbänder 1 bis 30 Jahre. (...) Für aktienrechtliche Strukturmaßnahmen kann nicht nur der aus der Zinsstrukturkurve für den Bewertungsstichtag errechnete Basiszins verwendet werden. In Anlehnung an den Durchschnittsbörsenkurs, der durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom BVerfG v. 27.4.1999 und des BGH vom 12.3.2001 und 19.7.2010 in der Rechenmethodik zur Umsetzung des Mindestwertes einer Abfindung definiert wurde, ist auch der Basiszins als Dreimonats-Durchschnitt zu ermitteln, um Marktschwankungen im Zinsniveau auszugleichen. Damit sind ausgehend vom Bewertungsstichtag für einen Zeitraum von 3 Monaten Basiszinssätze zu ermitteln und zu einem Durchschnittszins zu verarbeiten."
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