von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Hauptversammlung der biolitec AG, Wien, hatte am 4. Dezember 2017 einen Ausschluss aller Minderheitsgesellschafter gemäß § 1 Abs. 1 GesAusG (Squeeze-out) gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 20,43 je Stückaktie beschlossen. Der gerichtlich bestellte Prüfer hatte diesen Betrag ausdrücklich als nicht angemessen beurteilt (ein Unicum bei Spruch- und Überprüfungsverfahren), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/05/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out.html
Das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses hatte Herrn Dr. Victor Purtscher (von der Wirtschaftprüfungsgesellschaft KPMG) mit der Überprüfung des Unternehmenswerts beauftragt. Dr. Putscher kam in seinem Gutachten auf einen Unternehmenswert von EUR 32,749 Mio. bzw. EUR 34,60 je biolitec-Aktie.
Das Gremium hat die Sache am 25. August 2020 mit den Parteien verhandelt. Sollte es nicht innerhalb von vier Wochen zu einer Einigung kommen, wird das Gremium ein Gutachten erstellen und die Sache wieder an das Handelsgericht Wien zurückgeben.
Gremium, Gr. 2/19
HG Wien, Az. 74 Fr 2598/18 w - 26
FN 376788 a
gemeinsame Vertreterin: GARGER SPALLINGER Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien
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