Die OSRAM Licht AG („Osram“) soll an die Luz (C-BC) Bidco GmbH („Luz Bidco“ bzw. „die Bieterin“), ein Bieterkonsortium der US-Finanzinvestoren Bain Capital Private Equity und The Carlyle Group, verkauft werden. Luz Bidco bietet an, alle Osram-Aktien (ISIN: DE000LED4000) gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 35,00 Euro je Osram-Aktie zu erwerben. Die Annahmefrist für das Übernahmeangebot endet am 05.09.2019 (24:00 Uhr MEZ).
Das Übernahmeangebot steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung zahlreicher Angebotsbedingungen. Die wichtigste Bedingung ist das Erreichen der Mindestannahmeschwelle von 70%. Weitere Bedingungen sind im Wesentlichen fusionskontrollrechtliche Freigaben sowie die Erteilung der außenwirtschaftlichen Kontrollgenehmigung in Deutschland.
Der Barabfindungspreis ist aus Sicht der SdK jedoch nicht angemessen. Vor dem Hintergrund einer voraussichtlich langanhaltenden schwierigen Phase für Osram und einer damit verbundenen zumindest kurzfristig negativen Entwicklung des Aktienkurses kann zwar die Annahme sinnvoll sein, sofern damit gerechnet wird, dass das Übernahmeangebot erfolgreich sein wird. Bei einem Scheitern des Übernahmeangebotes rechnen wir zunächst mit deutlichen Kursverlusten. Langfristig sehen wir jedoch die Gesellschaft gut aufgestellt und auf dem richtigen Weg um zu einem weltweit führenden Photonikunternehmen zu werden. Alle Aktionäre, die an die Gesellschaft und dem Gelingen des Transformationsprozesses glauben, sollten aber an Ihrem Engagement festhalten. Die SdK selbst hält ebenfalls Aktien der Gesellschaft und wird diese der Bieterin nicht andienen.
Mitglieder der SdK können eine ausführliche Stellungnahme unter info@sdk.org kostenlos anfordern. Darüber hinaus steht die SdK ihren Mitgliedern für weitere Rückfragen unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.
München, den 08.08.2019
Das Übernahmeangebot steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung zahlreicher Angebotsbedingungen. Die wichtigste Bedingung ist das Erreichen der Mindestannahmeschwelle von 70%. Weitere Bedingungen sind im Wesentlichen fusionskontrollrechtliche Freigaben sowie die Erteilung der außenwirtschaftlichen Kontrollgenehmigung in Deutschland.
Der Barabfindungspreis ist aus Sicht der SdK jedoch nicht angemessen. Vor dem Hintergrund einer voraussichtlich langanhaltenden schwierigen Phase für Osram und einer damit verbundenen zumindest kurzfristig negativen Entwicklung des Aktienkurses kann zwar die Annahme sinnvoll sein, sofern damit gerechnet wird, dass das Übernahmeangebot erfolgreich sein wird. Bei einem Scheitern des Übernahmeangebotes rechnen wir zunächst mit deutlichen Kursverlusten. Langfristig sehen wir jedoch die Gesellschaft gut aufgestellt und auf dem richtigen Weg um zu einem weltweit führenden Photonikunternehmen zu werden. Alle Aktionäre, die an die Gesellschaft und dem Gelingen des Transformationsprozesses glauben, sollten aber an Ihrem Engagement festhalten. Die SdK selbst hält ebenfalls Aktien der Gesellschaft und wird diese der Bieterin nicht andienen.
Mitglieder der SdK können eine ausführliche Stellungnahme unter info@sdk.org kostenlos anfordern. Darüber hinaus steht die SdK ihren Mitgliedern für weitere Rückfragen unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.
München, den 08.08.2019
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Fon: +49 / 89 / 2020846-0
Fax: +49 / 89 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
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