Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Opal BidCo beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 38,50 je OSRAM-Aktie anzubieten.
Bieter:
Opal BidCo GmbH
c/o Youco24 Business Center, Kennedyallee 109, 60596 Frankfurt am Main, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
115347
Zielgesellschaft:
OSRAM Licht AG
Marcel-Breuer-Straße 6, 80807 München, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 199675
Opal BidCo GmbH ("Opal BidCo"),eine 100%ige Tochtergesellschaft der ams AG,
Premstätten, Österreich, hat heute entschieden, den Aktionären der OSRAM Licht
AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes
("Übernahmeangebot") anzubieten, ihre auf den Namen lautenden nennwertlosen
Stückaktien der OSRAM Licht AG (DE000LED4000; die "OSRAM-Aktien") zu erwerben.
Opal BidCo beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 38,50 je OSRAM-Aktie anzubieten.
Opal BidCo geht davon aus, dass sie den Vollzug des Übernahmeangebots von
bestimmten regulatorischen Verfahren und von dem Erreichen einer
Mindestannahmeschwelle von 70% der OSRAM-Aktien (ohne Einbeziehung der von der
OSRAM Licht AG selbst gehaltenen eigenen Aktien) und anderen üblichen
Abschlussbedingungen abhängig machen wird.
Darüber hinaus haben die Opal BidCo und die ams AG mit der OSRAM Licht AG eine
Kooperationsvereinbarung (Cooperation Agreement) mit dem Ziel abgeschlossen,
beide Geschäftsteile zu stärken und einen weltweit führenden Anbieter von
Sensoriklösungen und Photonik mit erheblichen Vorteilen für Kunden zu schaffen.
Der Vorstand der OSRAM Licht AG hat zudem die ams AG von der
Stillhalteverpflichtung befreit, die die ams AG und die OSRAM Licht AG in ihrer
Vertraulichkeitsvereinbarung vom 4. Juni 2019 eingegangen waren.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen zum
Übernahmeangebot erfolgt im Internet unter
http://www.ams-osram.de.
Die Angebotsunterlagen für das Angebot werden außerdem durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und werden auf der
Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin")
verfügbar sein.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der OSRAM-Aktien. Die Bedingungen
und weiteren Bestimmungen für das Übernahmeangebot der Opal BidCo an die
Aktionäre der OSRAM Licht AG werden in der Angebotsunterlage festgelegt, die
nach Gestattung durch die BaFin veröffentlicht wird. Inhabern von OSRAM-Aktien
wird dringend empfohlen, eine solche Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zusuchen.
Darüber hinaus ist diese Bekanntmachung weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien der ams AG.
Die Verbreitung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung dieser
Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
und der Schweiz gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in
einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der
Grundlage und unter Einhaltung von Section 14(e) des US Securities Exchange Act
von 1934 (der "Exchange Act") sowie der dazugehörigen Regulation 14E,
entsprechend der Befreiung durch Rule 14d-1(d), unterbreitet.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Opal BidCo oder für sie tätige Broker
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit
anwendbarem Recht außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf
der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar OSRAM-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in
bzw. ein Optionsrecht auf OSRAM-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die
Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen
erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit
dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen
einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Die Aktien der ams AG sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US
Securities Act von 1933 (des "Securities Act") registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der
Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten
werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von
Amerika findet nicht statt.
Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die ams AG und/oder ihre
Tochterunternehmen (zusammen der "ams-Konzern") oder über die OSRAM Licht AG
und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der "OSRAM-Konzern") enthalten, die
"in die Zukunft gerichtete Aussagen" sind oder sein könnten. In die Zukunft
gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch
Wörter wie "davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "erwarten", "schätzen",
"beabsichtigen", "planen", "glauben", "hoffen", "abzielen", "fortführen",
"werden", "möglicherweise", "sollten", "würden", "könnten" oder andere Wörter
mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die
Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf
Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft
möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Die ams AG und die
Opal BidCo GmbH machen Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche
Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des
Industriesektors, in dem der ams-Konzern und/oder der OSRAM-Konzern tätig sind,
und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf
den ams-Konzern und/oder OSRAM-Konzern wesentlich von denen abweichen können,
die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung
enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete
Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich
zwingender gesetzlicher Vorschriften übernehmen die ams AG und die Opal BidCo
GmbH keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren
oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen,
zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.
Frankfurt am Main, 21. August 2019
Opal BidCo GmbH
Der Geschäftsführer
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen