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Dienstag, 25. Juni 2019

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Celanese AG: Abschließende Entscheidung frühestens im August

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE


Wie von uns berichtet (http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_13.html), brachte das Spruchverfahren zu dem 2006 beschlossenen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei 1999 von der Hoechst AG abgespaltenen Celanese AG erstinstanzlich keine Erhöhung des Barabfindungsbetrags.

Dagegen hatten mehrere Antragsteller vor fünf Jahren Beschwerden eingelegt. Das OLG Frankfurt am Main verweist nunmehr in einem Schreiben an die Beteiligten auf die vorangegangene Entscheidung zu dem Unternehmensvertrag (Beschluss vom 20. Juli 2016, Az. 21 W 21/14). Eine Entscheidung zu dem Squeeze-out werde nicht vor dem 2. August 2019 ergehen.

OLG Frankfurt am Main, Az. 21 W 64/14
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Mai 2014, Az. 3-05 O 4/07
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Celanese Europe Holding GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf

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