von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der AGO AG Energie + Anlagen am 31. Januar 2019 ist unter dem einzigen Tagesordnungspunkt die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin (Squeeze-out) beschlossen werden. Nach Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister sind die AGO-Aktien nunmehr ausgebucht worden.
Die Angemessenheit der von der Hauptaktionärin HCS Holding AG angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre halten den angebotenen Betrag in Höhe von EUR 3,03 je AGO-Aktie für deutlich zu wenig. So gab es kürzlich ein Kaufangebot der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG für EUR 3,20.
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der AGO AG Energie + Anlagen am 31. Januar 2019 ist unter dem einzigen Tagesordnungspunkt die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin (Squeeze-out) beschlossen werden. Nach Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister sind die AGO-Aktien nunmehr ausgebucht worden.
Die Angemessenheit der von der Hauptaktionärin HCS Holding AG angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre halten den angebotenen Betrag in Höhe von EUR 3,03 je AGO-Aktie für deutlich zu wenig. So gab es kürzlich ein Kaufangebot der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG für EUR 3,20.
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