von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Nach der Kündigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Volkswagen-Tochtergesellschaft TRATON SE (vormals Truck & Bus GmbH) und der MAN SE zum Jahreswechsel 2018 sind TRATON zwischenzeitlich so viele MAN-Aktien angedient worden, dass die Schwelle von 90 % des Grundkapitals der MAN SE überschritten wurde (90,17 % des Grundkapitals und 90,36 % der Stimmrechte). Damit könnte TRATON bereits jetzt einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out durchführen (konzerninterne Verschmelzung und Ausschluss der MAN-Minderheitsaktionäre). Käme TRATON bei Andienung weiterer Aktien bzw. Käufen auf 95 % wäre auch ein aktienrechtlicher Squeeze-out möglich.
Nach der Kündigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Volkswagen-Tochtergesellschaft TRATON SE (vormals Truck & Bus GmbH) und der MAN SE zum Jahreswechsel 2018 sind TRATON zwischenzeitlich so viele MAN-Aktien angedient worden, dass die Schwelle von 90 % des Grundkapitals der MAN SE überschritten wurde (90,17 % des Grundkapitals und 90,36 % der Stimmrechte). Damit könnte TRATON bereits jetzt einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out durchführen (konzerninterne Verschmelzung und Ausschluss der MAN-Minderheitsaktionäre). Käme TRATON bei Andienung weiterer Aktien bzw. Käufen auf 95 % wäre auch ein aktienrechtlicher Squeeze-out möglich.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen