Veröffentlichung der Entscheidung
zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Bieter:
Bieter:
Shareholder Value Beteiligungen AG
mit Sitz in Frankfurt am Main
Neue
Mainzer Str. 1, 60311 Frankfurt am Main
Mainzer Str. 1, 60311 Frankfurt am Main
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
51069
Shareholder Value Management AG mit Sitz in Frankfurt am Main
Neue Mainzer Str. 1, 60311 Frankfurt am Main
Shareholder Value Management AG mit Sitz in Frankfurt am Main
Neue Mainzer Str. 1, 60311 Frankfurt am Main
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
49135
Zielgesellschaft:
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
mit Sitz in Jena
Leutragraben 1, 07743 Jena
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 209419
WKN: A0EPUH
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach Gestattung
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgen
unter:
https://www.intershop-angebot.de
Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Informationen der Bieter:
Die Shareholder Value Beteiligungen AG und die Shareholder Value Management
AG, jeweils mit Sitz in Frankfurt am Main, haben am 15.02.2019 entschieden,
als Bietergemeinschaft den Aktionären der INTERSHOP Communications
Aktiengesellschaft mit Sitz in Jena im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots den Erwerb aller auf den Inhaber lautenden nennwertlosen
Stückaktien der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft (ISIN:
DE000A0EPUH1, WKN: A0EPUH) anzubieten. Die Bieter beabsichtigten,
vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen der Angebotsunterlage, den
Aktionären der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft eine
Gegenleistung von EUR 1,39 je auf den Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktie der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft anzubieten. Im
Übrigen wird das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot zu den in der
Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen
erfolgen.
Die Festlegung einer Mindestannahmeschwelle ist nicht beabsichtigt.
Die Bieter behalten sich ferner vor, in den endgültigen Bestimmungen und
Bedingungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier
dargestellten Eckdaten abzuweichen.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
(WpÜG) und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
(WpÜG-AngebotsVO) unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots
nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik
Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen,
Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt
worden. Die Aktionäre der Zielgesellschaft können nicht darauf vertrauen,
sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen
Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande
kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein
Angebot zum Kauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Verkauf von Aktien der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft. Die
endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Inhabern von Aktien der INTERSHOP Communications
Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie
alle sonstigen in Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente
zu lesen, sobald diese im Internet bekannt gemacht worden sind, weil sie
wichtige Informationen enthalten werden. Nach ihrer Veröffentlichung wird
die Angebotsunterlage außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden
Platz zur Verfügung gestellt und Investoren sowie Inhabern von Aktien der
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft auf Wunsch kostenlos zugesandt.
Frankfurt am Main, den 15.02.2019
Shareholder Value Beteiligungen AG
Shareholder Value Management AG
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