Assicurazioni                              Generali S.p.A.
Triest
 
Bekanntmachung                              über die Abfindung der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Generali Deutschland                              Holding AG, Köln
ISIN DE0008400029                               Wertpapier-Kenn-Nummer 840 002
 
Die außerordentliche Hauptversammlung der Generali Deutschland Holding AG, Köln,                              vom                              4. Dezember 2013 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär,                              die Assicurazioni Generali S.p.A., Triest (nachfolgend „Generali S.p.A.“), gegen Gewährung                              einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.  
                               
Der Übertragungsbeschluss wurde am 7. Mai 2014 in das Handelsregister der Generali                              Deutschland Holding AG beim Amtsgericht Köln (HRB 66277) eingetragen. Mit der Eintragung                              des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der                              Minderheitsaktionäre der Generali Deutschland Holding AG in das Eigentum der Generali                              S.p.A. übergegangen. Die von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien verbriefen                              bis zu ihrer Übertragung an den Hauptaktionär nur noch den Anspruch auf Barabfindung.                              Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der                              Generali Deutschland Holding AG eine von der Generali S.p.A. zu zahlende Barabfindung                              in Höhe von EUR 107,77 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Generali                              Deutschland Holding AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag                              am Grundkapital in Höhe von je EUR 2,56.                                
 
Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde von den gerichtlich bestellten sachverständigen                              Prüfern Wolfgang Alfter und Wolfram Wagner, c/o Stüttgen & Haeb AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,                              Düsseldorf, geprüft und bestätigt.                                
 
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses                              in das Handelsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen                              Informations- und Kommunikationssystem (www.handelsregisterbekanntmachungen.de) an                              mit jährlich 5 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. 
                                
Die Auszahlung der Barabfindung an die ehemaligen Aktionäre der Generali Deutschland                              Holding AG erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Generali Deutschland                              Holding AG unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister                              durch die                                
 
UniCredit Bank                              AG, München,
 
über die jeweilige Depotbank. Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer                              Anteile satzungsgemäß ausgeschlossen ist und sämtliche Aktien in Form von Globalurkunden                              bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind, brauchen die Minderheitsaktionäre                              hinsichtlich der Übertragung ihres Miteigentumsanteils an der Globalurkunde sowie                              der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.                                
 
Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien werden ohne besonderen                              Auftrag des Depotkunden durchgeführt. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die                              ausgeschiedenen Aktionäre der Generali Deutschland Holding AG provisions- und spesenfrei.                                
 
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß §§ 327f AktG, 1                              ff.                              SpruchG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der Generali Deutschland                              Holding AG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Generali Deutschland Holding AG gewährt werden.  
 
Triest, im Mai 2014 
 
Assicurazioni Generali S.p.A. 
 
Quelle: Bundesanzeiger vom 9. Mai 2014 | 
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