Landgericht Düsseldorf
Beschluss
33 O 175/09 [AktE]
In dem Verfahren auf Festsetzung einer angemessenen Abfindung der Minderheitsaktionäre                              der Schwarz Pharma AG nach dem Squezze-out und der Übertragung der Aktien auf die                              UCB GmbH wird die zur gemeinsamen Vertreterin der außenstehenden Aktionäre bestellte                              Rechtsanwältin Christiane Paffrath auf Ihren Antrag entpflichtet und zum gemeinsamen                              Vertreter                               
Rechtsanwalt Folker Künzel, Am Bärenkamp 20 B, 40589 Düsseldorf 
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bestellt.
Düsseldorf, den 11. Juli 2013
Landgericht
3. Kammer für Handelssachen
3. Kammer für Handelssachen
Quelle: Bundesanzeiger vom 18. Juli 2013
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