Ad-hoc-Mitteilung vom 30. März 2012
Der Vorstand der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, Hannover ('VARTA AG') hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates der VARTA AG vom heutigen Tage beschlossen, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der VARTA AG einen Beschlussvorschlag über eine Ermächtigung für den Vorstand vorzulegen, die Börsennotierung der Aktien der VARTA AG am regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu beenden (sog. Delisting).
Die Mehrheitsaktionärin GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH, Hannover, wird im Rahmen des Delisting allen außenstehenden Aktionären der VARTA AG ein Abfindungsangebot zum Erwerb ihrer Aktien an der VARTA AG gegen Bargegenleistung unterbreiten. Die Bargegenleistung richtet sich nach dem höheren Wert aus entweder a) dem gewichteten Drei-Monats-Durchschnitt des Börsenkurses der Aktien an der VARTA AG vor Veröffentlichung dieser Mitteilung oder b) dem Wert pro Aktie der VARTA AG, wie er sich auf der Grundlage einer aktuellen Unternehmensbewertung der VARTA AG ergibt.
Die nächste ordentliche Hauptversammlung der VARTA AG soll im Mai 2012 in Hannover stattfinden. Die Einberufung nebst Tagesordnung hierzu, die weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Ermächtigung zum Delisting und zum Abfindungsangebot enthalten wird, soll im April 2012 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
Der Vorstand der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, Hannover ('VARTA AG') hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates der VARTA AG vom heutigen Tage beschlossen, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der VARTA AG einen Beschlussvorschlag über eine Ermächtigung für den Vorstand vorzulegen, die Börsennotierung der Aktien der VARTA AG am regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu beenden (sog. Delisting).
Die Mehrheitsaktionärin GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH, Hannover, wird im Rahmen des Delisting allen außenstehenden Aktionären der VARTA AG ein Abfindungsangebot zum Erwerb ihrer Aktien an der VARTA AG gegen Bargegenleistung unterbreiten. Die Bargegenleistung richtet sich nach dem höheren Wert aus entweder a) dem gewichteten Drei-Monats-Durchschnitt des Börsenkurses der Aktien an der VARTA AG vor Veröffentlichung dieser Mitteilung oder b) dem Wert pro Aktie der VARTA AG, wie er sich auf der Grundlage einer aktuellen Unternehmensbewertung der VARTA AG ergibt.
Die nächste ordentliche Hauptversammlung der VARTA AG soll im Mai 2012 in Hannover stattfinden. Die Einberufung nebst Tagesordnung hierzu, die weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Ermächtigung zum Delisting und zum Abfindungsangebot enthalten wird, soll im April 2012 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
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