Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Die VictorianFibre Holding GmbH, Düsseldorf, Deutschland, hat dem Vorstand der Versatel AG, Berlin, Deutschland (ISIN: DE000A0M2ZK2/ WKN: A0M2ZK), heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Versatel AG möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die VictorianFibre Holding GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sogenanntes Squeeze-out). Diese Maßnahme unterliegt der Zustimmung der Hauptversammlung der Versatel AG. Der entsprechende Beschluss soll in einer separaten außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden, die voraussichtlich noch im Jahr 2011 stattfinden wird. Die VictorianFibre Holding GmbH hält eine Beteiligung von mehr als 98 Prozent des Grundkapitals der Versatel AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
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